Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rheinfähre Königswinter GmbH für die Nutzung von Guthabenkarten
Für die Ausgabe und Nutzung von Guthabenkarten zur Fahrpreiszahlung für Beförderungsleistungen der Rheinfähre Königswinter GmbH (im Folgenden „Guthabenkarte“ genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt). Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, einschließlich der Erteilung von Informationen und Auskünften, im Zusammenhang mit Ausgabe und Nutzung der Guthabenkarte. § 1 Erwerb der Guthabenkarte 1. Vertragspartner Vertragspartner des Fahrgastes für die Ausgabe und Nutzung der Guthabenkarte ist die Rheinfähre Königswinter GmbH, Meerkatzstraße 12, 53639 Königswinter. 2. Ausgabe und Eigentum Die Rheinfähre Königswinter GmbH verkauft die Guthabenkarte zum Preis von 3,00 € an den Fahrgast. Mit der Übergabe geht die Karte in das Eigentum des Fahrgastes über. 3. Rechte aus der Guthabenkarte Mit dem Erwerb der Guthabenkarte erwirbt der Fahrgast ausschließlich das Recht, über das auf der Karte gespeicherte Guthaben zu verfügen. Ein Anspruch auf weitere Leistungen entsteht hierdurch nicht. § 2 Aufladung und Benutzung Mit der Guthabenkarte können Fahrpreiszahlungen für Beförderungsleistungen der Rheinfähre Königswinter GmbH bargeldlos vorgenommen werden. Das Aufladen neuer Beträge kann auf unserer Fähre während der Betriebszeiten erfolgen. Die Guthabenkarte kann mit einem Betrag von 10,00 € bis 50,00 € aufgeladen werden. § 3 Rückgabe Die Rückgabe der Guthabenkarte kann auf unserer Fähre während der Betriebszeiten erfolgen. Die Auszahlung eines etwaigen auf der Guthabenkarte noch aufgeladenen Guthabens erfolgt nur unterhalb des kleinsten Fahrpreises von derzeit 1,20 €. Die Barauszahlung wird auf die volle 0,10 € kaufmännisch gerundet. Eine Auszahlung von Teilbeträgen ist nicht möglich. Eine Nachzahlung in bar auf ein Ticket ist ebenfalls nicht möglich. § 4 Verlust Bei Verlust der Karte gibt es keine Möglichkeit zur Wiederherstellung des Guthabens. § 5 Missbrauch Im Falle des Missbrauchs, insbesondere der Manipulation, wird die Guthabenkarte unverzüglich gesperrt. Bei Vorliegen strafrechtlicher Tatbestände erfolgt eine Strafanzeige. Die Rheinfähre Königswinter GmbH behält sich vor, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. § 6 Sonstiges Für Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Königswinter (PLZ 53639). Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Rheinfähre Königswinter GmbH Meerkatzstraße 12 53639 Königswinter
Rheinfähre Königswinter GmbH
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